Terms and Conditions

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

Für die Buchung und Durchführung von Pauschalreisen zwischen der Juulchin World GmbH, nachfolgend „Juulchin Tours Mongolia“, und dem Buchenden, dem „Reisenden“, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Tourbuchungen über www.juulchin.com

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Juulchin World GmbH und dem Besteller von Dienstleistungen über die Online-Verkaufsplattform unter www.juulchin.com sowie für alle anderen Arten von Dienstleistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung der Buchung. Indem Sie www.juulchin.com nutzen oder tourbezogene Dienste über support@juulchin.com erwerben, stimmen Sie diesen Geschäftsbedingungen zu. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie die Vorauszahlung und/oder Zahlung von Dienstleistungen abschließen.

1. Abschluss des Reisevertrages / kein Widerrufsrecht

Mit der Anmeldung gibt der Kunde gegenüber der Juulchin World GmbH ein Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab. Mit der Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, kommt der Vertrag auch für die Juulchin World GmbH zustande. Bei Vertragsschluss oder sofort danach übermittelt Juulchin Tours Mongolia UG dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail. Bei Abweichungen zwischen den Angaben in der Buchungsbestätigung und dem Anmeldeformular des Kunden WIRD in der Buchungsbestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen. Ein neues Angebot ist die Juulchin World GmbH 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotszustandes, wenn der Kunde von 10 Tagen seine Annahme erklärt.

2. Bezahlung / Reiseunterlagen

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Unsere Reisen werden abgesichert durch …

2.2 Nach Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und ein ggf bestehendes Rücktrittsrecht wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahlen nicht mehr ausgeübt werden kann. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.

2.3 Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen.

2.4 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.

2.5 Die Reiseunterlagen werden regelmäßig nach Zahlungseingang etwa 21 Tage vor Reisebeginn erstellt und über Ihren Reisevermittler oder uns direkt versandt .

3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn

3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Juulchin Tours Mongolia verpflichtet sich, den Buchenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist

  • entweder die Änderung anzunehmen
  • oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
  • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben. Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 hin. Anderenfalls können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten

4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt per Post oder per E-Mail zu erklären.

4.2 Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Alternative 1= keine Pauschale Regelung

4.3 die Höhe der Rücktrittskosten
Die Höhe der Entschädigung berechnet sich nach dem Reisepreis. Es werden der Wert der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie die Zahlungen abgezogen, die er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Alternative 2 = Pauschale Regelung

4.3 Die Höhe der Entschädigung haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen pauschaliert. Auf Ihr Verlangen ist Juulchin Tours Mongolia verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Die Entschädigungspauschalen entnehmen Sie bitte nachstehender Ziffer 14 dieser Reisebedingungen. 4.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, die uns zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.

4.6 Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.

4.7. Juulchin Tours Mongolia kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. In diesen Fällen ist sowohl Juulchin Tours Mongolia, als auch der Reisende zum Rücktritt berechtigt. Juulchin Tours Mongolia wird die Zahlungen auf den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer

5.1 Nach Vertragsabschluss besteht kein Anspruch auf Änderungen der Reise insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Im Fall eine Einigung über eine Änderung der Buchung hat der Reisende die dadurch entstehenden notwendigen Mehrkosten zu übernehmen. Diese werden Ihnen bei der Änderung der Buchung genannt. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. Juulchin Tours Mongolia kann bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.

7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstattet Juulchin Tours Mongolia unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, die Zahlungen auf den Reisepreis zurück.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Juulchin Tours Mongolia kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigt Juulchin Tours Mongolia, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden

9.1 Reiseunterlagen

Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.

9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende bei unserem örtlichen Vertreter oder hilfsweise bei Juulchin Tours Mongolia Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Soweit Juulchin Tours Mongolia infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, stehen dem Reisenden weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu.

9.3 Fristsetzung vor Kündigung

Der Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art kann aus diesem Grund nur gekündigt werden, wenn der Reisende zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat. Dies gilt nur dann nicht, wenn Juulchin Tours Mongolia die Abhilfe verweigert oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.4 Gepäck bei Flugreisen

Der Fall von Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen soll nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) bei der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck ist außerdem, unserem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen.

10. Beschränkung der Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung von Juulchin Tours Mongolia für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

10.2 Die deliktische Haftung von Juulchin Tours Mongolia für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

10.3 Über die in den beiden vorausgehenden Absätzen benannten Schäden hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt.

10.4 Juulchin Tours Mongolia haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.

11. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung

11.1 Ansprüche aus Mängeln haben Sie gegenüber Juulchin Tours Mongolia geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

11.2 Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

12. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.)

Wir weisen darauf hin, dass Sie für einige Fälle des Rücktritts (z.B. unerwartete Erkrankung vor Reiseantritt) eine Stornokosten-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung abschließen können. Weiterhin empfehlen wir dringend den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Entsprechende Versicherungen werden angeboten von..

13. Datenschutz

Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und - soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist - an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und Fluggesellschaften übermittelt .

14. Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffer 4.2 und 4.3)

Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns abhängig. Haben Sie mehrere Reiseleistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so ist die Entschädigung anhand der nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig anzuwendende Abweichungen in den Ausschreibungen der einzelnen Reiseleistungen. Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Reiseleistungen sind wie folgt gestaffelt:

14.1 Bei Flugpauschalreisen.

  • bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%
  • ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35%
  • ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45%
  • ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 55%
  • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75%
  • ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85%

15 Anbieter und Auftragnehmer:

Juulchin World GmbH

(Juulchin Tours Mongolia)

Knesebackstr 30

10623 Berlin

Germany

Tel: + 49 (0) 30 5771 4278

E-Mail: info@juulchin.com

Managing Director: Amarsaikhan Baatarsaikhan

Registered at the Berlin District Charlottenburg

HRB 230173 B

VAT ID: Nav

Datum: 25.06.2021

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage sowohl in Deutschland als auch in der Mongolei). Anrufe aus dem deutschen Festnetz zum Stadt-Tarif, Preise aus dem Mobilfunknetz ggf. abweichend (je nach Anbieter)