SELBSTFAHREN IN DER MONGOLEI

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SELBSTFAHREN IN DER MONGOLEI

SELBSTFAHREN IN DER MONGOLEI

Das erste Kraftfahrzeug wurde um das Jahr 1911 in der Mongolei gesehen. Seit dieser Zeit wurden verschiedene Expeditionen durch die Mongolei gefahren, auf der Suche nach Dinosaurierfossilien, Herausforderungen in der Wüste Gobi usw.

Und zu Beginn des von der Sowjetunion regierten mongolischen Kommunismus das erste Fahrzeug, das nur zu Verwaltungszwecken ins Land gebracht wurde. Das war im Jahr 1935.

Aber die Kraftfahrzeuge für die Öffentlichkeit, die in den 1950-60er Jahren in den städtischen Gebieten präsentiert wurden, aber auch diese in Russland hergestellten Fahrzeuge waren nur für Personal der hohen Verwaltung und Busse und Lastwagen für den öffentlichen Verkehr, Minivans oder Allrad-Jeeps für Sanitäter und Polizeidienste.

Nach der demokratischen Revolution in der Mongolei in den 1990er Jahren, kurz nach dem Fall der Berliner Mauer, begann die Öffentlichkeit, das Limousinenfahrzeug für ihre Familienzwecke zu besitzen. Zu dieser Zeit begannen die ersten Einzelfahrer in Städten und auf dem Land zu sehen. Und das bedeutet, dass genau diese Gesellschaft nur etwa 30 Jahre Fahrzeugerfahrung hat und immer noch lernt, richtig auf der Straße zu fahren.

Und sobald Sie einen internationalen Führerschein für die Länder der Genfer Konvention haben, können Sie gerne fahren, während Sie zu touristischen Zwecken für kürzere Zeit reisen. Während Sie auf das Land rauf / runter fahren, fahren Sie als Jeep-Safari im Gelände und müssen sich nur um die Tiere kümmern, die aus dem Graben oder den Büschen kommen.

Die Verkehrsregel ist rechts mit links gelenkten Fahrzeugen (ähnlich wie in den USA und der Russischen Föderation). Es gibt jedoch keine Beschränkung für rechtsgelenkte Fahrzeuge (gleiche Fahrzeuge in Japan, UK und AUS) auf der Straße. Das sind ziemlich interessante Regeln, besonders wenn Sie die anderen Fahrzeuge überholen. und es gibt keine Autobahnen auf dem Land und die Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h oder 50 Meilen/h auf Landstraßen und 60 km/h oder 35 Meilen/h auf Stadtstraßen.